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Kommunal angestelltes Personal und Personal in Sonderschuleinrichtungen 

Die kantonal angestellten Lehrpersonen, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Vikarinnen und Vikare stehen in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis, das durch eine Anstellungsverfügung begründet wird. Die Zustimmung zur Anstellung erfolgt stillschweigend, d.h. wird kein Rechtsmittel gegen die Verfügung ergriffen, so wird diese nach abgelaufener Frist rechtskräftig. Die Anstellungsbedingungen sind kantonal und einheitlich durch das Lehrpersonalrecht (Lehrpersonalgesetz LPG, Lehrpersonalverordnung LPVO) geregelt.

 

Im Fokus

Im Frühling/Sommer 2009 fand die Vernehmlassung zur Teilrevision Lohnsystem Lehrpersonen statt. Diese sieht insbesondere folgende Änderungen vor:

  • Anpassung des Lohnstufenmodells
  • Anpassung der Lohneinstufung
  • Anpassung der Lohnentwicklung


Details können den Vernehmlassungsunterlagen des Regierungsrates entnommen werden.

Kontakt

Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal
Walchestrasse 21, 8090 Zürich

 
Telefon  043 259 22 66 (Sekretariat) 
Fax        043 259 51 41 

lehrpersonal(at)vsa.zh.ch

 

Download

Datei : Graues Büchlein Inhalt.pdf Grösse: 1449 KB Gesetzessammlung für Lehrpersonen
(Graues Büchlein) (1449 KB)
Datei : Grünes Büchlein.pdf Grösse: 481 KB Personalrechtsbroschüre
(Grünes Büchlein) (481 KB)
Datei : Teilzeitangestellte Lehrpersonen.pdf Grösse: 92 KB Berufspflichten teilzeitangestellte Lehrpersonen (92 KB)
 

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