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Die Schulpflege ist für die Besetzung der offenen Dauerstellen verantwortlich (gemäss Stellenplan) durch eine Lehrperson bzw. durch eine Schulleiterin oder einen Schulleiter. Sie nimmt die Ausschreibung, Auswahl und Anstellung vor. Das anstellungsrechtliche Schuljahr beginnt am 16. August und endet am 15. August im Folgejahr.
Lehrpersonen, die die entsprechenden Bedingungen erfüllen, müssen zwingend kantonal angestellt werden. Für Anstellungen von Vikarinnen und Vikare verweisen wir auf das entsprechende Kapitel.
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