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Der Lohn der kantonal angestellten Lehrpersonen, der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Vikarinnen und Vikare wird durch den Kanton ausgerichtet. Die Schulgemeinden übernehmen durchschnittlich 68%. Je nach Finanz-kraft bewegt sich der Gemeindeanteil zwischen 44.0% und 80.0%, abgestuft in 10 Beitragssätze.
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