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Seit dem Schuljahr 2006/07 kann § 37 des Volksschulgesetzes teilweise angewendet werden. Ansonsten gilt das Sonderklassenreglement bis die sonderpädagogische Verordnung gestaffelt in Kraft tritt. Schulische Standortgespräche Mit dem Inkrafttreten der sonderpädagogischen Verordnung (VSM) vom 11. Juli 2007 (Ordnungs-Nr. 412.103) wird die Entscheidung über sonderpädagogische Massnahmen von den Eltern, der Lehrperson und der Schulleitung gemeinsam getroffen. Voraussetzung dazu ist eine Standortbestimmung mit dem Verfahren "Schulische Standortgespräche". Das Verfahren im Kanton Zürich wird in der Handreichung "Schulische Standortgespräche" beschrieben. Schulische Standortgespräche müssen nicht zwingend zu sonderpädagogischen Massnahmen führen!
Formulare für Schulische Standortgespräche Die Formulare und die genaue Anleitung zur Durchführung von Schulischen Standortgesprächen sind ausschliesslich in der Broschüre mit CD des Lehrmittelverlages „Schulische Standortgespräche: Ein Verfahren zur Förderplanung und Zuweisung von sonderpädagogischen Massnahmen“ zu finden. Die Vorbereitungsformulare und Kurzinformationen auf der CD stehen in 10 Sprachen zur Verfügung.
Zuweisungsprozesse nach neuem Recht Das Schulische Standortgespräch regelt die Rollen der Beteiligten nicht im Detail. Massgebend sind die Rechtsgrundlagen. Empfehlungen zur Gestaltung der Zuweisungsprozesse finden Sie in den Merkblättern.
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