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Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf, die aufgrund einer Behinderung mit den sonderpädagogischen Angeboten der Regelschule nicht ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert werden können, werden im Rahmen der Angebote der Sonderschulen gefördert. Sonderschulen zeichnen sich durch ein spezifisches Know-how aus und gewährleisten dadurch, dass die Kinder mit besonderem Bildungsbedarf von kompetenten Fachteams betreut werden. Die Sonderschulung umfasst Unterricht, Therapie, Erziehung, Betreuung und Transport.
Sonderschulangebot • Integrierte Sonderschulung • Tagessonderschulen • Sonderschulheime • Spitalschulen • Sonderschulung als Einzelunterricht
Für die Zuweisung zur Sonderschulung sind die Schulpflegen verantwortlich. Sie entscheiden aufgrund eines Abklärungsberichtes des schulpsychologischen Dienstes und nach Anhörung der Eltern. Bei Heimplatzierungen werden die Organe der Jugendfürsorge beigezogen.
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