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Oberste Lehrmittelbehörde des Kantons Zürich ist der Bildungsrat. Er ist verantwortlich für die strategische Ausrichtung des kantonalen Lehrmittelwesens und regelt die Verwendung der Lehrmittel im Unterricht. Er beschliesst auf Antrag der der kantonalen Lehrmittelkommission die Schaffung oder Einführung neuer Lehrmittel, die Beteiligung an interkantonalen Projekten und entscheidet über das weitere Vorgehen nach der Kapitelbegutachtung von provisorisch-obligatorischen Lehrmitteln. Lehrmittel werden in der Volksschule unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
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