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HARMOS Konkordat

Das Projekt Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) ist seit 2001 eine strategische Priorität der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).
Am 14. Juni 2007 hat die Plenarversammlung der EDK einstimmig die Vereinbarung über die Interkantonale Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) zuhanden der Ratifikation in den Kantonen verabschiedet. Die Umsetzung dieses neuen Schulkonkordats erfolgt vorab auf der Ebene der einzelnen kantonalen Systeme.

Am 1. August 2009 wurde das HARMOS-Konkordat in Kraft gesetzt
Die beigetretenen Kantone haben für die Umsetzung sechs Jahre Zeit. Die Auswirkungen des Konkordats auf den Kanton Zürich sind gering, da dieser mit dem neuen Volksschulgesetz wesentliche Teile des Konkordats bereits erfüllt. Einzig die Verschiebung des Stichtags für den Eintritt in den Kindergarten vom 30. April auf den 31. Juli führt zu Anpassungen. Der Regierungsrat beabsichtigt, dies in mehreren Schritten zu tun, nämlich während sechs Jahren jeweils um einen halben Monat. Damit kann verhindert werden, dass ein Schülerjahrgang zu gross wird. Dies gäbe Probleme bei der Schulorganisation und würde elf Jahre später die betroffenen Jugendlichen bei der Lehrstellensuche benachteiligen.
Die genauen Modalitäten stehen noch nicht fest. Für das Schuljahr 2009/10 wird am geltenden Stichtag (30. April) auf jeden Fall nichts geändert.

Die Schulgemeinden müssen also vorerst noch nichts vorkehren.

Kontakt

Volksschulamt, Abteilung Pädagogisches

Walchestrasse 21, 8090 Zürich 


Tel. 043 259 22 62 (Sekretariat)
Fax 043 259 51 31
paedagogisches(at)vsa.zh.ch

 

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