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Im Alltag hört man eine Vielzahl von Begriffen wie Hort, Kinderkrippe, Schülerclub, Tagesfamilien, Mittagstisch oder Tagesschulen. Gemeinsam ist all diesen Begriffen, dass sie die Gesamtheit an bedarfsgerechten Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche ab Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit bezeichnen. Das Volksschulamt ist zuständig für die schulergänzenden Tagesstrukturen vom Kindergarten bis zur Oberstufe. Das neue Voksschulgesetz verpflichtet die Gemeinden ab dem Schuljahr 09/10 entsprechende Angebote am Morgen, Mittag und Nachmittag anzubieten. Das Angebot an Tagesstrukturen ist kommunal geregelt und dementprechend unterschiedlich ausgebaut, wobei in grösseren Städten ein breiteres Angebot vom Tageshort zur Tagesschule bis zur Ferienbetreuung zur Verfügung steht. Die Angebote sind in der Regel modulartig wählbar, kostenpflichtig und werden von den Eltern unter Berücksichtigung ihres Einkommens mitfinanziert. Die Betreuung im Vorschulbereich und die privaten Horte liegen im Zuständigkeitsbereich des Amts für Jugend- und Berufsberatung (AJB). Dort spricht man von familienergänzender Kinderbetreuung.
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