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Seit dem Schuljahr 2008 / 2009 sind alle Zürcher Volksschulen von einer Schulleitung geleitet. Die Schulleitung erarbeitet mit der Schulkonferenz ein Schulprogramm und gibt der Schule damit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein Profil. Führungsaufgaben und Kompetenzen Schulleiterinnen und Schulleiter übernehmen Führungsaufgaben in den Schuleinheiten und sind dementsprechend mit Kompetenzen ausgestattet. Sie leiten die Schule in betrieblichen Belangen, wirken bei Personalgeschäften mit und sind zusammen mit den Schulkonferenzen für die Qualitätssicherung und –entwicklung zuständig. Die Schulleitenden wirken bei der Beurteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit. Durch die Einführung geleiteter Schulen verändert sich auch das Aufgabenfeld der Schulpflege. Die Behörde wird von vielen Alltagsgeschäften befreit und kann sich vermehrt auf die strategische Führung der Schule konzentrieren.
Organisationsstatut Jede Gemeinde erstellt ein Organisationsstatut. Dieses regelt im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung und der Gemeindeordnung die Zusammenarbeit und Kompetenzen innerhalb der Schulgemeinde und stellt einen reibungslosen Betrieb der Schule sicher.
Arbeit mit dem Schulprogramm Die Schulkonferenz erarbeitet unter Einbezug der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler alle 3 bis 5 Jahre ein neues Schulprogramm. Darin werden die mittelfristigen Entwicklungsvorhaben der Schule festgehalten. Die Schulpflege genehmigt das Schulprogramm. Im Rahmen der Jahresplanung werden die Vorhaben als Projekte geplant, umgesetzt und evaluiert. Die Schulprogramme werden veröffentlicht.
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