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Die Begriffe "Blockzeiten" und "koordinierte Unterrichtszeiten" bezeichnen das Gleiche: Den Unterricht oder die Betreuung während des Vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr. Diese täglichen Unterrichts- oder Betreuungszeiten können aus schulorganisatorischen Gründen um maximal 20 Minuten pro Vormittag verkürzt werden.
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