Heute sind die schulpsychologischen Dienste auf Gemeindeebene organisiert und werden von den Gemeinden geführt. Die Kantonalisierung der Schulpsychologischen Dienste ist Bestandteil der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes (§19 VSG). Das Projekt befasst sich mit der künftigen Struktur der Schulpsychologie, den verschiedenen Rollen, Aufgaben und weiteren Rahmenbedingungen.