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Die Kindergartenstufe ist die erste Stufe der zürcherischen Volksschule und hat den Auftrag, die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. - Im Zentrum der Kindergartenarbeit stehen Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder.
- Kinder, die bis zum 30. April eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein.
- Die Schulpflege kann eine Rückstellung um ein Jahr anordnen, wenn der Entwicklungsstand des Kindes dies als angezeigt erscheinen lässt.
- Der Übertritt auf die Primarstufe erfolgt normalerweise stillschweigend.
In der Broschüre "Elterninformation zur Kindergartenstufe" finden Sie weitere Informationen zu folgenden Themen: - Was heisst "Lernen" auf der Kindergartenstufe?
- Beobachten und Beurteilen auf der Kindergartenstufe
- Rückstellung
- Übertritt auf die Primarstufe
- Absenzen, Dispensation und Jokertage
- Rechte und Pflichten der Eltern
- Schulweg
- Blockzeiten / Tagesstrukturen / Betreuung
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